Behördlich bewilligte/r Hufpfleger/in

In Deutschland gibt es keine staatliche Regelung für die Hufpflegeausbildung. Daher gibt es in Deutschland auch keinen entsprechend anerkannten Abschluss. Das LTZ bietet dir aber einzigartige Möglichkeiten. Erhalte eine

“Urkunde Gleichwertigkeit” 

oder den Abschluss 

“Behördlich bewilligter Hufpfleger/in” (CH) 

Das LTZ bietet Schülern unserer Kurse den Nachweis an, dass ihre Ausbildung Hufpflege auf einer behördlichen Grundlage (CH) basiert.

Möglichkeit 1: Urkunde Gleichwertigkeit 

Erhalte von uns eine Urkunde, die zeigt, dass dein Abschluss dem behördlichen Abschluss der Schweiz inhaltlich gleichwertig ist.

Wie geht das?

  • absolviere den Kurs an deinem Standort (Fernkursteilnehmer: 15 Praxistage an Standorten, an denen der behördlich bewilligte Abschluss möglich ist) 
  • lerne die Theorie über unsere Lernplattform
  • lege zusätzlich 40 Bearbeitungsnachweise mit unserer Huf-App in Eigenregie an
  • absolviere 120 Praxisstunden bei einem Schmied oder Hufpfleger FBA in Eigenregie
  • 120 Bearbeitungsnachweise (aus Bearbeitungen Kurs, Eintragungen Huf-App in Eigenregie, Bearbeitungen/Analysen Mitfahrtage, Pferde können im üblichen Bearbeitungsintervall mehrfach erscheinen)

Lege uns diese Nachweise abschließend einfach vor.

Du erhältst automatisch die Urkunde Gleichwertigkeit beim Erfüllen der o.g. Voraussetzungen! Hierfür fallen für dich keine weiteren Kosten an! 

Diese Urkunde bestätigt, dass du alle Ausbildungsinhalte absolviert hast, die für den behördlichen Abschluss (CH) benötigt werden. Möchtest du aber auch in der Schweiz gewerblich im Bereich der Hufbearbeitung tätig werden, benötigst du auch die offizielle behördliche Bewilligung. Hierfür musst du als letzten Schritt noch die Abschlussprüfung Hufpflege FBA nach Schweizer Recht durchführen. 

Muster Urkunde Gleichwertigkeit

Logo behördliche Bewilligung

Bildschirmfoto 2025-10-07 um 11.19.18

Möglichkeit 2: Erhalte die offizielle behördliche Bewilligung Hufpflege FBA!

Diese Bewilligung
– benötigst du, wenn du in der Schweiz gewerblich arbeiten möchtest
– ist ein offizieller behördlicher Nachweis über deine Qualifikation
 

Wie geht das?

Das ist ganz einfach! Du hast in Deutschland an einem unserer unten gelisteten Standorte die Ausbildung Hufpflege (bmg) gebucht oder möchtest sie buchen. Starte deine Ausbildung vor Ort ganz normal. Dein Kurs endet automatisch immer mit dem Abschluss Hufpflege (bmg). Möchtest du aber auch den behördlich bewilligten Abschluss erhalten, dann buche in unserem Shop die entsprechende Pauschale dazu. Du findest sie hier: Pauschale Abschluss behördlich bewilligte Hufpflege Standorte Deutschland

Für den behördlich bewilligten Abschluss benötigst du insgesamt:

360 Praxisstunden:

  • 120 Praxisstunden umfasst der reguläre Kursteil an deinem Standort – das erfüllst du automatisch
  • 120 Praxisstunden kannst du durch praktische Tätigkeit selbstständig durchführen. Hierfür nutzt du unsere LTZ-Huf-App. Du weist dort 40 Bearbeitungen von Pferden in Eigenregie nach. Ein Pferd kann auch mehrmals bearbeitet werden. Ein Pferd zählt dann als bearbeitet, wenn mindestens drei Hufe vorher/nachher für einen Bearbeitungstag hinterlegt wurden. Pro Bearbeitung kannst du pauschal 3 Praxisstunden berechnen. Die App stellen wir dir zur Verfügung. 
  • weitere Praxisstunden kannst du nach Buchung der Pauschale über Mitfahrtage direkt beim Schulleiter deines Standortes leisten
  • weitere Praxisstunden kannst du über zusätzliche Praxistage an den unten genannten Standorten sammeln 
  • ev. weitere benötigte Stunden kannst du durch Mitfahrtage in Eigenregie bei einem Hufpfleger mit FBA-Abschluss sammeln. Mitfahrtage bei einen Hufbearbeiter ohne FBA-Abschluss können leider nicht angerechnet werden.

120 Bearbeitungsnachweise:

  • ca. 40 – 50 Nachweise erreichst du im Kurs 
  • 40 Nachweise in Eigenregie kannst du über die Hufbearbeitung per LTZ-Huf-App fertigen (dabei kannst du auch 120 Praxisstunden sammeln s.o.)
  • die restlichen Nachweise erreichst du über Mitfahrtage oder weitere zusätzliche Dokumentationen in Eigenregie.
Tierschutzrecht Schweiz:
Diese theoretischen Inhalte kannst du über unsere Lernplattform selbst erarbeiten (Aufwand ca. 3-4 Stunden).


WICHTIG: Den behördlich bewilligten Abschluss kannst du nur an den unten genannten “FBA-Standorten” (siehe auch Hinweis bei den Terminplänen der einzelnen Standorte) erwerben!

LTZ-Huf-App

Mit dieser App kannst du zusätzlich 120 Praxisstunden in Eigenregie nachweisen. Du erhältst sie von uns kostenlos!

Vorteile der App:

  • Dein 24/7-Dozent
  • Analysiere Hufe
  • Erhalte Tipps zur Bearbeitung
  • Erfahren, ob ein Huf zu steil oder flach ist.
  • Checke, ob du Erkrankungen vorbeugen solltest.
  • Schaue, ob dein Pferd stabil und belastbar ist.
  • Erkenne, ob dein Pferd gestresst ist.
  • Alle Daten und Analysen werden in einem Hufpass gespeichert.

Standorte für deine Ausildung FBA

  • FBA-Standort Hamburg

  • FBA-Standort Rostock/Greifswald

  • FBA-Standort Ostfriesland (in Planung)

  • FBA-Standort Lünbeburg (in Planung)

  • FBA-Standort  Chemnitz

  • FBA-Standort  Bielefeld

  • FBA-Standort Gummersbach

  • FBA-Standort Bensheim

  • FBA-Standort  Limburg

  • FBA-Standort Ulm

  • FBA-Standort Freiburg

  • FBA-Standort Bodensee (Frickingen)

Was kostest das mehr?

Nur die Mehrkosten der “Pauschale behördlich bewilligter Hufpfleger (CH), siehe Link oben oder direkt in unserem Shop.

Zeugnis und Urkunde

Hast du den Kurs erfolgreich abgeschlossen, erhältst du eine Urkunde mit folgendem Zusatz:

Wir bestätigen, dass die nach Tierschutzverordnung und Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren geforderten Ausbildungsinhalte und –ziele in vorgeschriebener Form und Umfang für die Erteilung einer Bewilligung Hufpflege FBA (CH) vermittelt wurden.

Personalisiertes Logo

Durch das LTZ erhältst du den Nachweis, dass du die Voraussetzungen für den Erhalt einer behördlichen Bewilligung erfüllst. Die Bewilligung an sich musst du bei den Schweizer Behörden beantragen. Hast du von dort die Bewilligung erhalten, lege uns diese vor. Wenn sie uns vorliegt, dann erhältst du von uns dein persönliches Logo als behördlich bewilligter Hufbearbeiter (CH), das du frei verwenden kannst. 

Hinweis: Die behördliche Bewilligung muss du mit deinen Nachweisen in der Schweiz beantragen. Das ist nicht schwierig, gerne helfen wir dir dabei.

Registriert du dich mit deinem Abschluss zudem beim DHV- Deutscher Hufpflege & Huftechnikverband e.V. wirst du dort auch an besonderer Stelle gelistet.

Mitfahrtage neben den Schulleitern der FBA-Standorte bieten auch an:
Robert Müller, rm@winkelhof.de, 87561 Oberstdorf

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