Behördlich bewilligte/r Hufpfleger/in (CH)

In Deutschland gibt es keine staatliche Regelung für die Hufpflegeausbildung. Daher gibt es in Deutschland auch keinen entsprechend anerkannten Abschluss. Das LTZ bietet dir aber einzigartige Möglichkeiten. Erhalte eine

“Urkunde Gleichwertigkeit” 

oder den Abschluss 

“Behördlich bewilligter Hufpfleger/in” (CH) 

Muster Urkunde Gleichwertigkeit

Logo behördliche Bewilligung

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Das LTZ bietet Schülern unserer Kurse den Nachweis an, dass ihre Ausbildung Hufpflege auf einer behördlichen Grundlage (CH) basiert. Der Schweizer behördlich bewilligte Abschluss nennt sich Hufpflege (FBA).

Urkunde Gleichwertigkeit

Hierfür benötigst du insgesamt: 360 Praxisstunden, 120 Bearbeitungsnachweise und einen Theorie-Nachweis

Du machst aber keine Prüfung nach den Schweizer Vorgaben. Diese Urkunde bestätigt, dass du alle Ausbildungsinhalte absolviert hast, die für den behördlichen Abschluss (CH) benötigt werden. Möchtest du auch den behördlich anerkannten Abschluss der Schweiz erwerben, musst du als letzten Schritt noch die Abschlussprüfung Hufpflege FBA nach Schweizer Recht durchführen. 

So erreichst du 360 Praxisstunden: 

  • 105 Praxisstunden durch Teilnahme an einem Kurs vor Ort (Fernkursteilnehmer durch Teilnahme an Praxistagen des Kurses)
  • 75 Praxisstunden durch Mitfahrtage bei deinem Schulleiter, abgegolten durch die Pauschale
  • 120 Praxisstunden in Eigenregie außerhalb des Kurses: Lege 40 Bearbeitungsnachweise mit unserer Huf-App an. Eine Bearbeitung ergibt pauschal 3 Praxisstunden. Dazu musst du pro Pferd mindestens 3 Hufe vor bzw. nach der Bearbeitung dokumentieren. Die App erhältst du kostenlos. Du kannst hierbei auch unsere Live-Coachings nutzen, um dich bei den Praxisstunden in Eigenregie online durch einen Dozenten begleiten zu lassen. Dabei musst du diese Bearbeitungen ebenfalls in der App dokumentieren.
  • 60 Praxisstunden durch Mitfahrtage bei einem Schmied oder Hufpfleger FBA in Eigenregie
So erreichst du 120 Bearbeitungshinweise:
  • Erstellen von Bearbeitungsbögen in Papierform im Kurs und/oder bei Mitfahrtagen (Pferde können im üblichen Bearbeitungsintervall mehrfach erscheinen)
  • Bearbeitungnachweise in der Huf-App (mindestens drei Vorher- und drei Nachherhufe/ Tageseintrag. Ein Tageseintrag zählt als ein Bearbeitungsnachweis)
  • Eine Kombination dieser Nachweise ist möglich
So erreichst du den Theorienachweis:
  • Führe die Lernplattform auf unserer Seite durch

Du erhältst automatisch die Urkunde Gleichwertigkeit beim Erfüllen der o.g. Voraussetzungen! Hierfür fallen für dich keine weiteren Kosten an! 

Erhalte die offizielle behördliche Bewilligung Hufpflege FBA!

Diese Bewilligung
– benötigst du, wenn du in der Schweiz gewerblich arbeiten möchtest
– ist ein offizieller behördlicher Nachweis über deine Qualifikation
 

Was musst du tun?

Das ist ganz einfach! Du erfüllst alle o.g. Bedingungen für die “Urkunde Gleichwertigkeit. Nun musst du nur noch an der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung nach den Schweizer Vorgaben teilnehmen. Dies ist an allen Standorten im letzten Kursblock möglich, die auf unserer Homepage entsprechend gekennzeichnet sind (siehe auch auf dieser Seite weiter unten). Melde dich zu dieser Prüfung an. Die Meldung muss zwei Monate vor dem Termin der Abschlussprüfung erfolgen.

Wie kann ich das buchen?

Möchtest du den behördlich bewilligten Abschluss erhalten, dann buche in unserem Shop die entsprechende Pauschale dazu. Du findest sie hier: Pauschale Abschluss behördlich bewilligte Hufpflege Standorte Deutschland 

WICHTIG: Den behördlich bewilligten Abschluss kannst du nur an den unten genannten “FBA-Standorten” (siehe auch Hinweis bei den Terminplänen der einzelnen Standorte) erwerben! Für die Prüfungsteilnahme musst du die Lernplattform komplett erarbeitet haben und 2/3 der praktischen Voraussetzungen erfüllen!

Standorte für deine Ausildung FBA

  • FBA-Standort Hamburg

  • FBA-Standort Rostock/Greifswald

  • FBA-Standort Ostfriesland (in Planung)

  • FBA-Standort Lünbeburg (in Planung)

  • FBA-Standort  Chemnitz

  • FBA-Standort  Bielefeld

  • FBA-Standort Bensheim

  • FBA-Standort  Limburg

  • FBA-Standort Ulm

  • FBA-Standort Freiburg

  • FBA-Standort Bodensee (Frickingen)

  • FBA-Standort München

Zeugnis und Urkunde

Hast du die Prüfung erfolgreich abgeschlossen, erhältst du eine Urkunde mit folgendem Zusatz:

Wir bestätigen, dass die nach Tierschutzverordnung und Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren geforderten Ausbildungsinhalte und –ziele in vorgeschriebener Form und Umfang für die Erteilung einer Bewilligung Hufpflege FBA (CH) vermittelt wurden.

Personalisiertes Logo

Durch das LTZ erhältst du den Nachweis, dass du die Voraussetzungen für den Erhalt einer behördlichen Bewilligung erfüllst. Die Bewilligung an sich musst du bei den Schweizer Behörden beantragen. Hast du von dort die Bewilligung erhalten, lege uns diese vor. Wenn sie uns vorliegt, dann erhältst du von uns dein persönliches Logo als behördlich bewilligter Hufbearbeiter (CH), das du frei verwenden kannst. 

Hinweis: Die behördliche Bewilligung muss du mit deinen Nachweisen in der Schweiz beantragen. Das ist nicht schwierig, gerne helfen wir dir dabei. Registriert du dich mit deinem Abschluss zudem beim DHV- Deutscher Hufpflege & Huftechnikverband e.V. wirst du dort auch an besonderer Stelle gelistet.

Mitfahrtage neben den Schulleitern der FBA-Standorte bieten auch an:
Robert Müller, rm@winkelhof.de, 87561 Oberstdorf

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